WT-Sound, Inhaber Uwe Wagner
Mit Abschluss eines Miet- oder Dienstleistungsvertrages zwischen WT-Sound, Uwe Wagner, Am Ibrunnenrain 12, 79787 Lauchringen (nachfolgend Vermieter genannt), und dem Kunden (nachfolgend Mieter genannt) gelten die folgenden Bedingungen als bindend. Sie werden vom Mieter bei Vertragsabschluss anerkannt. Abweichenden Vorschriften des Mieters widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
Als Mieter gilt die Person, die den Mietvertrag unterzeichnet.
Zur Anmietung von PA-Anlagen und Zubehör sind alle Personen ab 18 Jahren berechtigt. Mietanfragen sind unverbindlich. Vermieter und Mieter können bis zum Abschluss eines Mietvertrages ohne Angabe von Gründen von der Vermietung zurücktreten.
Eine Mietvereinbarung dient als Vorstufe des Mietvertrags. Sie ist eine Zusicherung des Vermieters, die vereinbarten Mietgegenstände zu reservieren. Die Vereinbarung erfolgt schriftlich, beispielsweise per E-Mail oder WhatsApp-Nachricht.
Bei Selbstabholung geht die Sorgfaltspflicht für die gemieteten Gegenstände ab Verlassen der Räumlichkeiten des Vermieters auf den Mieter über. Bei Anlieferung übernimmt der Mieter die Sorgfaltspflicht ab der offiziellen Übergabe.
Der Vermieter kann eine Kaution verlangen, deren Höhe sich nach dem Wert der gemieteten Gegenstände richtet. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe in unversehrtem Zustand erstattet.
Die Kaution kann zur Deckung von Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswerten oder fehlendem Zubehör einbehalten werden. Übersteigt der Schaden die Höhe der Kaution, haftet der Mieter für die Differenz.
Alle Mietobjekte bleiben Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Gegenstände sorgfältig zu behandeln und sie vollständig und in einwandfreiem Zustand zum vereinbarten Termin zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe gelten Verzögerungstage als zusätzliche Einsatztage und werden nachträglich berechnet. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe haftet der Mieter für Folgeschäden, z. B. entgangene Aufträge.
Eine Weitergabe, Untervermietung oder Verleih der gemieteten Gegenstände an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
Die Mietzeit beginnt mit der Übernahme der Mietgegenstände und endet am vereinbarten Termin. Die Miete wird auf Basis der Einsatztage berechnet. Verspätete Rückgaben werden als zusätzliche Einsatztage abgerechnet.
In Einzelfällen kann der Vermieter auf eine Anzahlung bestehen. Dies gilt insbesondere, wenn Mietgegenstände reserviert werden. Die Anzahlung beträgt in der Regel 50 % des Mietpreises und ist vorab zu leisten.
Für Reservierungen mit Anzahlung gilt:
Stornierungen aufgrund höherer Gewalt sind immer kostenfrei.
Der Mieter ist verpflichtet, Mängel sofort bei Übernahme zu melden. Der Vermieter kann Mängel durch Reparatur oder Austausch beheben. Bei verspäteter Meldung oder Nichterfüllung von Austauschansprüchen durch den Vermieter besteht kein Schadensersatzanspruch.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Mietgegenstände entstehen.
Der Mieter haftet vollumfänglich für Schäden oder Verlust während der Mietdauer. Im Schadensfall ist der Wiederbeschaffungspreis fällig.
Zahlungen erfolgen in bar bei Übergabe. In Fällen mit Anzahlung wird der Restbetrag bei Abholung / Übergabe beglichen.
Gerichtsstand ist Lauchringen. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.